Ein Zahlungsplan ändert die Rechnung nicht: Sie bleibt eine Forderung und ist beglichen, sobald alle Raten bezahlt sind. Der Plan verteilt nur den offenen Betrag über die Zeit.
Zahlungsplan einrichten
Rechnung öffnen
Öffne die offene Rechnung, für die der Kunde in Raten zahlen soll. Ein Zahlungsplan ist für finalisierte, noch offene Rechnungen möglich, nicht für Entwürfe oder bereits bezahlte Rechnungen.

Zahlungsplan einrichten
Wähle im Bereich Zahlungsplan die Option zum Einrichten. Der offene Betrag der Rechnung ist die Summe, die auf die Raten verteilt wird.

Raten aufteilen oder manuell festlegen
Du hast zwei Wege:
- Gleichmäßig aufteilen: Gib die Anzahl der Raten (zwei bis 36) und das Datum der ersten Rate an. Fynn berechnet die Beträge und die weiteren Termine im Monatsabstand. Geht der Betrag nicht glatt auf, landet der Rundungsrest auf der letzten Rate.
- Manuell festlegen: Bestimme jede Rate mit eigenem Betrag und Fälligkeitsdatum. Die Termine müssen aufsteigend und in der Zukunft liegen, und die Summe aller Raten muss dem offenen Betrag der Rechnung entsprechen.
Plan aktivieren
Bestätige die Einrichtung. Der Plan läuft ab sofort, und das Mahnwesen für diese Rechnung ruht. Der Kunde erhält beim Einrichten eine E-Mail mit der Ratenübersicht, also allen Raten samt Fälligkeit und Betrag sowie dem Gesamtbetrag. Über die API kannst du diese E-Mail mit 
sendEmail: false abwählen.
Was passiert, während der Plan läuft
Solange der Plan läuft, wird die Rechnung im Mahnlauf übersprungen. Es gehen keine Zahlungserinnerungen oder Mahnungen für diese Rechnung raus.
- Ankündigung per E-Mail: Sieben Tage vor jeder Fälligkeit erhält der Kunde eine E-Mail. Bei Lastschrift kündigt sie den Einzug an, bei Überweisung ist sie eine Zahlungsaufforderung mit Betrag und Termin.
- Lastschrift wird automatisch eingezogen: Zahlt der Kunde per Lastschrift, löst Fynn den Einzug sieben Tage vor Fälligkeit selbst aus. Du musst nichts tun.
- Überweisung mit einem Tag Karenz: Zahlt der Kunde per Überweisung, ordnet Fynn den Zahlungseingang der Rechnung zu. Für den Abgleich gilt ein Tag Karenz nach der Fälligkeit.
Was bei einem Planbruch passiert
Ein Plan bricht, wenn ein Lastschrift-Einzug fehlschlägt oder eine Rate über ihre Frist hinaus unbeglichen bleibt. Willst du dem Kunden trotzdem weiter entgegenkommen, kannst du den gebrochenen Plan verlängern (siehe unten). Er kehrt damit in den laufenden Zustand zurück, und das Mahnwesen ruht wieder.Verlängern statt neu anlegen
Braucht ein Kunde mehr Zeit oder ist eine Rate ausgefallen, verlängere den bestehenden Plan, statt einen neuen anzulegen. Beim Verlängern legst du einen neuen Zeitplan für alle noch nicht bezahlten Raten fest. Bereits bezahlte Raten bleiben unberührt, und die Summe der neuen Raten entspricht dem aktuellen Restbetrag.Eine Rechnung kann nur einen aktiven Plan haben. Deshalb verlängerst du den bestehenden Plan, statt einen zweiten anzulegen. Ein gebrochener Plan läuft nach dem Verlängern wieder.